Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung

Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind unwirksam, wenn der Verleiher nicht die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern hat. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit solcher Verträge ist, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer als zustande gekommen gilt.