Verbändeverschmelzung

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Mit rund 5.600 Mitgliedsunternehmen ist der GVP einer der mitgliederstärksten Arbeitgeberverbände in Deutschland. Starker Branchenverband „Mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister ist ein

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Besinnliche Feiertage

Liebe Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Freunde und Kunden, wir wünschen Ihnen von Herzen einen schönen Nikolaustag und eine schöne Weihnachszeit im Kreise Ihrer Liebsten. Das Jahr 2023 war ein ereignisreiches Jahr. Viele Krisen haben uns alle intensiv beschäftigt. Wir sind in Gedanken bei all den Menschen, denen es nicht so gut geht wie uns. Besonders in den

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Kabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns

Trotz Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 € ab dem 01.01.2024, ist der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche mit 13,50 € ab dem 01.01.2024 immer noch um 0,68 € höher. Hinzukommen garantiertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld ( ab dem 6. Monat) sowie übertarifliche Zahlungen bei den meisten Jobs. Quelle: Aachener Zeitung vom 16.11.2023

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Neue Tarife ab dem 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 steigen die Tarifentgelte in der Zeitarbeit. Als Beispiel wird in der untersten Entgeltgruppe (E1) der Lohn von 13,00 € auf 13,50€ steigen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab Januar 2024 bei 12,41 €. Somit liegt der Lohn weiterhin weit über dem gesetzlichen Mindestlohn. Nutzen Sie diesen finanziellen Vorteil und viele weitere andere Vorteile,

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Tarifanpassung ab 01.04.2023

Seit dem 01.10.2022 gilt im gesamten Bundesgebiet die neue Mindestlohnvergütung. Hiernach muss ein Mindestlohn von 12,00 €/Std. gezahlt werden. Die Tarifverbände der Personaldienstleister zahlten bereits ab dem 01.10.2022 einen Mindestlohn von 12,43 €/Std, welcher jetzt noch einmal auf 13,00 €/Std. erhöht wird. Weiterhin ist bereits die nächste Erhöhung zum 01.01.2024 auf 13,50€/Std. vereinbart worden. Nutzen

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Neue Mindestlöhne ab Oktober

Ab dem 01.10.2022 gilt im gesamten Bundesgebiet die neue Mindestlohnregelung. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Mindestlohn in Höhe von 12 € gezahlt. Die Tarifverbände der Personaldienstleister legen noch ein „Schüppchen“ drauf. Wir zahlen Ihnen ab dem 01.10.2022 einen Mindestlohn von 12,43 € pro Stunde !!! Bewerben Sie sich jetzt bei uns !! Es lohnt sich

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Deutschkenntnisse stärker verbreitet – bessere Perspektiven für Zuwanderung

Je besser die Sprachkenntnisse, umso größer sind die Perspektiven für Zuwanderer auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Deshalb sei es umso wichtiger, dass die Politik die Willkommenskultur stärke und bürokratische Hürden für Arbeitsuchende aus dem Ausland abbaue. Das ist eine der Kernforderungen aus einem Positionspapier des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) zum Thema „Zuwanderung, Integration

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Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung

Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind unwirksam, wenn der Verleiher nicht die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern hat. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit solcher Verträge ist, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer als zustande gekommen gilt. Quelle: www.omnibusrevue.de

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