Tarifverträge mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

Tarifverträge setzen Mindestarbeitsbedingungen. Die wichtigsten Regelungen, die in den DGB-Tarifverträgen festgelegt sind, können Sie hier nachlesen.

Der BAP bzw. dessen Rechtsvorgänger und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB – derzeit aus sieben Einzelgewerkschaften bestehend – haben erstmals im Jahr 2003 ein bundesweit geltendes mehrgliedriges Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen. Das Tarifwerk besteht aus den folgenden Tarifverträgen:

  • Manteltarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Entgeltrahmentarifvertrag

 

Flexibilität und Sicherheit

Die DGB-Tarifverträge regeln Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Kernstück ist ein flexibles Arbeitszeitkonto – gekoppelt an ein verstetigtes Einkommen. Grundlage ist die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte monatliche Arbeitszeit (Sollarbeitszeit), die in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche liegt, und auf deren Bezahlung der Arbeitnehmer gemäß § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG immer einen Rechtsanspruch hat – und zwar unabhängig davon, ob die monatliche Sollarbeitszeit über- oder unterschritten wird. Die gegenüber der Sollarbeitszeit mehr oder weniger geleisteten Stunden werden in das Arbeitszeitkonto als Plus- oder Minusstunden eingestellt. Plusstunden, die durch die unterschiedlichen Arbeitszeiten in den Kundenbetrieben oft nötig sind, können von Zeitarbeitsunternehmen durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Es ist aber auch möglich, Nichteinsatzzeiten durch Minusstunden im Arbeitszeitkonto aufzufangen und dadurch die Beschäftigung der Arbeitnehmer zu sichern. Dieses System garantiert den Arbeitnehmern einen kontinuierlichen, verstetigten Lohn. Die hohe Flexibilität erleichtert die Disposition von Kundeneinsätzen.

 

Weitere wesentliche Regelungen

Auf die in den Geltungsbereich der Tarifverträge fallenden Mitarbeiter sind in der Regel allein die Arbeits- und Entgeltbedingungen der DGB-Tarifverträge anwendbar. Neben dem verstetigten Einkommen des Arbeitnehmers und dem Arbeitszeitkonto stellen sich diese wie folgt dar:

  • Ein neunstufiges Entgeltsystem, das durch Erfahrungszuschläge ergänzt wird
  • eine individuelle vertragliche Arbeitszeit von 151 bis 173 Stunden im Monat – selbst Teilzeitarbeit ist möglich;
  • Regelungen zu allen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie z.B.:
    • Mehrarbeits-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen;
    • der Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • dem Jahresurlaub, gestaffelt von 24-30 Arbeitstagen, abhängig von der jeweiligen Beschäftigungsdauer; sowie
    • Weihnachts- und Urlaubsgeld, dessen Höhe nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt ist.

Die Stundenentgelte des DGB-Tarifwerkes können Sie in der Entgelttabelle nachlesen.

Das DGB-Tarifwerk wurde zuletzt durch das Verhandlungsergebnis vom 17.09.2013 geändert. Den Text des neuen Tarifwerkes finden Sie hier.

Alle Bestandteile des DGB-Tarifvertragswerkes - einschließlich der Änderung durch das Verhandlungsergebnis vom 17. September 2013 - finden Sie hier.

TA 131101_BAP_Tarifvertragstext

TA_BAP_Basistarifwerk_Nov13