Tarifanpassung ab 01.04.2023
Seit dem 01.10.2022 gilt im gesamten Bundesgebiet die neue Mindestlohnvergütung. Hiernach muss ein Mindestlohn von 12,00 €/Std. gezahlt werden. Die Tarifverbände der Personaldienstleister zahlten bereits ab dem 01.10.2022 einen Mindestlohn von 12,43 €/Std, welcher jetzt noch einmal auf 13,00 €/Std. erhöht wird. Weiterhin ist bereits die nächste Erhöhung zum 01.01.2024 auf 13,50€/Std. vereinbart worden. Nutzen