Tariferhöhung zum 01.04.2021

Gemäß dem Tarifabschluss vom 18.12.2019 steigen ab dem 01.10.2020 die maßgeblichen Stundenentgelte der Entgeltgruppen EG 1 – EG 9 im Tarifgebiet Ost, während die Entgelttabelle für das Tarifgebiet West unverändert bleibt. Die Stundensätze im Tarifgebiet Ost nähern sich damit den West-Entgelten weiter an. Auf die Angleichung der Entgelte der Tarifgebiete Ost und West hatten sich die Tarifvertragsparteien bereits im letzten Tarifabschluss im Jahr 2016 geeinigt. Ab dem 01.04.2021 wird es nur noch einheitliche Stundenentgelte für das gesamte Tarif- und Bundesgebiet geben.