Tarifanpassung ab 01.04.2023

Seit dem 01.10.2022 gilt im gesamten Bundesgebiet die neue Mindestlohnvergütung. Hiernach muss ein Mindestlohn von 12,00 €/Std. gezahlt werden. Die Tarifverbände der Personaldienstleister zahlten bereits ab dem 01.10.2022 einen Mindestlohn von 12,43 €/Std, welcher jetzt noch einmal auf 13,00 €/Std. erhöht wird. Weiterhin ist bereits die nächste Erhöhung zum 01.01.2024 auf 13,50€/Std. vereinbart worden. Nutzen

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Neue Mindestlöhne ab Oktober

Ab dem 01.10.2022 gilt im gesamten Bundesgebiet die neue Mindestlohnregelung. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Mindestlohn in Höhe von 12 € gezahlt. Die Tarifverbände der Personaldienstleister legen noch ein „Schüppchen“ drauf. Wir zahlen Ihnen ab dem 01.10.2022 einen Mindestlohn von 12,43 € pro Stunde !!! Bewerben Sie sich jetzt bei uns !! Es lohnt sich

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