Neue Gleitzonenregelung ab Juli 2019

Gleitzonenregelung 2019: Beitragsberechnung

Über eine aufwändige Formel, die in Entgeltabrechnungssystemen hinterlegt ist, wird für die Beitragsberechnung im Midijob eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme ermittelt. Sie entspricht nicht dem tatsächlichen Arbeitsentgelt. Die Beitragsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt für jeden Versicherungszweig getrennt in drei Schritten:

  1. Berechnung des Gesamtbeitrags ausgehend von der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme.
  2. Berechnung des Beitragsanteils des Arbeitgebers ausgehend vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.
  3. Berechnung des Arbeitnehmeranteils durch Abzug des Arbeitgeberanteils vom Gesamtbeitrag.

Sobald der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitsentgelt die obere Midijob-Grenze erreicht, trägt er die für Arbeitnehmer übliche Abgabenlast.

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt

Die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Midijobber ist abhängig vom durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelt. Für diese Feststellung sind bei Beschäftigungsbeginn beziehungsweise bei jeder dauerhaften Änderung in den Verhältnissen alle für die nächsten zwölf Monate mit hinreichender Sicherheit zu erwarten laufenden und einmaligen Einnahmen zu addieren und durch  zwölf zu teilen. Dieser Wert muss mindestens 450,01 Euro betragen.

Erhöhung Gleitzone 2019: Neuer Übergangsbereich ab 1. Juli 2019

Die Obergrenze der vergünstigten Beitragsbelastung für Arbeitnehmer im Midijob wird von heute 850 Euro zum 1. Juli 2019 auf 1.300 Euro angehoben.

Entlastung für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt ab 850 Euro

Arbeitnehmer, die heute 850 Euro verdienen, werden mit der üblichen Abgabenlast für versicherungspflichtige Arbeitnehmer von gut 20 Prozent belastet. Zukünftig wird ihr Anteil bei derselben Vergütung unter 18 Prozent liegen. Die volle Abgabenbelastung trifft Arbeitnehmer dann erst bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 1.300 Euro.