Branchenzuschläge: ein Meilenstein für die Zeitarbeit

Im Sommer 2012 einigten sich zunächst die Gewerkschaften der Metall- und Elektroindustrie mit den Zeitarbeitsverbänden auf eine Angleichung der Stundenlöhne von Zeitarbeitskräften an die Löhne festangestellter Mitarbeiter. Wenig später folgte die Chemiebranche.

Die ersten Tarifverträge mit Branchenzuschlagsregelung traten am 01.11.2012 in Kraft. Es schlossen sich weitere wichtige Branchen im Laufe der Zeit an.  Dabei erfolgt nun die Anpassung der Zeitarbeits- an die Branchenlöhne über gestaffelte Zuschläge, die von der Einsatzdauer im Kundenunternehmen abhängen.

Die Tarifmodelle von Metall- und Elektro- sowie der Chemieindustrie hatten Vorreiterfunktion für die großen deutschen Wirtschaftszweige. Tarifpartner orientieren sich heute an den ausgehandelten Stufenmodellen, so dass zum 01.01.2013 die Branchenzuschläge ebenfalls für das Kunststoff verarbeitende Gewerbe und die Kautschukindustrie in Kraft traten. Am 01.04.2013 schloss sich die Entgeltlücke zwischen Zeitarbeitern und Branchenangehörigen im Schienenverkehr, für die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Holz- und Kunststoffindustrie. Jeweils zum 01.05. und zum 01.07.2013 traten für die Branchen Papier, Pappe und Kunststoff, sowie die Druckindustrie die Branchenzuschläge in Kraft. Als weitere Branchen gliedern sich, ab dem 01.07.2014, die Branchen Kali- und Steinsalzbergbau, sowie die Papier erzeugende Industrie in das lohnangleichende System ein.